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Mitsegelbedingungen Die Teilnahme an einem Segeltörn ist keine Pauschalreise, sondern eine sportliche Veranstaltung. Es kommt kein Beförderungsvertrag zustande. Der Mitsegler ist Crewmitglied und kein Passagier. Dies erkennt der Törn- teilnehmer mit seiner Anmeldung ausdrücklich an. Die Mitsegler unterstellen sich freiwillig den Anordnungen des Schiffsführers. Hilfe der Mitsegler bei Manövern, Reinschiff, Backschaft (Küchendienst) usw. ist selbstverständlich wie unter Seglern üblich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Während des Törns besteht eine Insassen-Unfallversicherung, solange sich der Teilnehmer an Bord befindet. Für an Bord gebrachtes Eigentum wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Sportaktivitäten wie Schwimmen, Tauchen, usw. fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Schiffsführers. Jegliche Haftung über die Deckungssumme der Insassen-Unfallversicherung hinaus ist ausgeschlossen. Der Mitsegler verpflichtet sich, die Yacht einschließlich Inventar pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust von Zubehör kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Besondere Ereignisse (Sturm, Schäden am Schiff o.ä.) können eine Verlegung des Ein- oder Ausschiffungshafens erforderlich machen. Hiervon werden die Mitsegler rechtzeitig unterrichtet. Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Kann ein Törn aus vertretbaren Gründen nicht durchgeführt werden, werden dem Segelgast die gezahlten Beträge erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die Wetterlage oder Schäden am Schiff können den Schiffsführer veranlassen, aus Sicherheitsgründen für Crew und Schiff, Wetterbesserung abzuwarten bzw. eine unerlässliche Reparatur durchzuführen. Regressansprüche hieraus sind ausgeschlossen | ||||||||